
Im Jahr 2007 unterzeichneten alle 16 Bundesländer den so genannten „Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland". Offizielles Ziel: Die Glücksspielsucht unterbinden und die Spieler vor betrügerischen Machenschaften schützen. Eben so, wie es das Bundesverfassungsgericht den Bundesländern aufgetragen hat. Nebeneffekt: Der Staat kann seine Position als Glücksspielmonopol behaupten. Besser gesagt: NUR so kann er diese Position behaupten. Der wahre Grund des Staatsvertrages liegt also in der Profitabilität des Glücksspielmarktes. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer fürchten einen großen Wegfall ihrer Einnahmen durch den staatlichen Sportwettanbieter Oddsett.
Die Befürchtungen der Staatsvertreter sind aber unbegründet, da alleine Lotto 90 Prozent der staatlichen Gesamteinnahmen aus dem Glücksspiel ausmacht.
Doch wie genau schaut die derzeitige Rechtslage in Deutschland aus? Glücksspiel ist nach wie vor Sache der Länder, obwohl der Vertrag von allen Bundesministern unterschrieben wurde. Der Staat hat immer noch das Monopol auf das Glücksspiel, das private Anbieten von Wetten darf unterbunden werden. Dennoch werden wie bereits vor einigen Jahren Sportwetten in Wettbüros ins EU Ausland vermittelt, obwohl sie von den zuständigen Behörden geschlossen werden dürften. Zu einem liegt das an den Motiven und an dem Vermögen der jeweiligen Bundesländer. Während Bayern und Baden-Württemberg sofort durchgegriffen und sehr viele Wettbüros geschlossen haben, tolerieren Berlin und Hamburg viele Vermittlungsagenturen für Sportwetten. Das nicht konsequente Vorgehen der Bundesländer gegen das „illegale Glücksspiel" wird wiederum laut dem Staatsvertrag mit einer Geldstrafe geahndet. Doch wieso wurden nicht alle Wettbüros in vermögenden Bundesländern wie z.b. Baden Württemberg geschlossen? Laut dem Staatsvertrag müssen die Länder gegen das öffentliche Anbieten von Glücksspielen vorgehen, doch hier bedienten sich die Betreiber solcher Wettlokale offensichtlich einer Gesetzeslücke. Viele Agenturen wurden als Kulturvereine (e.V.) beim Gewerbeamt angemeldet. Die Büros machen keine Werbung mit Leuchtreklamen etc. was mit dem Staatsvertrag konform ist, da für Sportwetten nicht öffentlich geworben werden darf. Des Weiteren ist es für die zuständigen Ordnungsämter und Polizeiinspektionen sehr schwer Schließungen der besagten Räumlichkeiten durch zuführen, da eingetragene Kulturvereine einen besonderen Statuts genießen und das Betreten der Lokale für nicht Mitglieder in der Regel untersagt ist.
Eine weitere Besonderheit auf dem deutschen Glücksspielmarkt, sind Anbieter die ihre Legitimität
auf eine Lizenz der ehemaligen DDR berufen. Durch einen Einigungsvertrag erlangte diese Lizenz eine Gültigkeit auf dem kompletten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ein genau solcher Sportwettenanbieter ist die bwin Interactive Entertaiment AG, in Wien. Das Börsen notierte Unternehmen bietet in über 20 Ländern Sportwetten, Online Poker und andere Gambling Unterhaltungen an. Das Sportwettenportal bwin.de wird als Einzelunternehmung bwin e.K. von Steffen Pfennigwerth betrieben. Die bwin Interactive Entertaiment AG beteiligt sich lediglich mit einer „stillen Beteiligung" an der Firma. Pfennigwerth hatte 1990 aufgrund des Gewerbegesetzes (GewG) der ehemaligen DDR eine Erlaubnis erhalten, ab 1. Mai 1990 in Neugersdorf ein Wettbüro für Sportwetten zu betreiben. Trotz dieser Lizenz entschied das Bundesverfassungsgericht, das bwin das Wettangebot nur an die die neuen Bundesländer richten dürfte, was im konkreten Fall heißen würde das die alten Bundesländer, durch aus gegen bwin rechtlich vorgehen dürften. 2006 entzog der Freistaat Sachsen bwin die Konzession zum Glücksspiel anbieten auch für die neuen Bundesländer. Das Unternehmen kündigte sofort rechtliche Schritte an und forderte gleichzeitig einen Schadenersatz von 500 Millionen Euro. Weiterhin beruft sich die bwin AG auf das geltende EU Recht, wonach das Europäische Gerichtshof entschieden hat, das dass vermitteln von Sportwetten in andere EU Länder keineswegs illegal sei und genau der Dienstleistungsfreiheit entspreche, welche im EU Vertrag steht.
Demnach würde sich die Bundesrepublik schadensersatzpflichtig machen, wenn sie gegen Sportwettenanbieter aus dem EU Ausland und gegen ihre Agenten rechtlich vorgehen würde. Denn das Recht der Europäsichen Union steht über dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Am 14 Oktober befasste sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Frage des staatlichen Wettmonopols. Laut der Aussage der zuständigen Richter, ist der derzeitige Staatsvertrag und das Wettmonopol verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Praxis seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat gezeigt, dass die rechtliche Lage seitdem alles andere als geklärt ist. Zu einem wird der staatliche Buchmacher Oddset von ausländischen Sportwettenanbietern genau beobachtet, inwiefern die staatlichen Lottogesellschaften die Auflagen des Verfassungsgerichtes in die Tat umsetzen. Zum anderem übersäen europäische Buchmacherfirmen den Europäischen Gerichtshof mit Klagen, wonach Deutschland weiterhin gegen geltendes EU Recht verstößt. Viele Politker und Wirtschaftsexperten halten das staatliche Wettmonopol für überholt und vertreten die Meinung, dass Deutschland nicht mehr lange an dem Wettmonopol festhalten kann. Monopole zerstören bekanntlich den Wettbewerb und haben in einer freien Marktwirtschaft nichts zu suchen. Wenn der staatliche Sportwettenanbieter Oddset seinen Kunden attraktivere Wetten und Quoten anbieten würde, dann würden auch mehr Leute ihre Wetten bei dem staatlichen Anbieter platzieren. Aber Oddset zieht im Wettberwerb einfach nicht nach und bietet stattdessen schlechte Quoten und ein völlig inakzeptables Wettangebot an. Setzen sie ihr Geld bei einem Buchmacher der ihnen ein durch aus attraktives Angebot bieten kann und sie durch seine seriosität überzeugt. Denn wir befinden uns immer noch in einer rechtlichen Grauzone, auf dem eh schon globalisierten chaotischen Sportwettenmarkt.
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